Wirkstoffe
Aqua ad iniectabilia.
Hilfsstoffe
Keine
Lösungsmittel zur Herstellung von Parenteralia.
Wasser für Injektionszwecke
Aqua ad iniectabilia Fresenius dient als Trägerlösung für wasserlösliche Arzneizusätze zur Herstellung von Parenteralien.
Die Dosierung richtet sich nach den Angaben der Arzneizusätze, für welche Aqua ad iniectabilia Fresenius als Trägerlösung verwendet wird.
Die Herstellung der Injektions- bzw. Infusionslösung hat unter Wahrung streng steriler Kautelen zu erfolgen.
Keine bekannt.
Aqua ad iniectabilia Fresenius enthält keine osmotisch aktiven Komponenten. Es darf deshalb nicht ohne Zusätze infundiert werden (Hämolyse).
Nur klare Lösungen und unbeschädigte Behälter verwenden.
Die Asepsie-Regeln sind zu beachten.
Keine bekannt.
Aqua ad iniectabilia Fresenius selbst wird nur als Trägerlösung verwendet. Angaben zu Anwendungseinschränkungen in der Schwangerschaft bzw. Stillzeit sollten aus der Packungsbeilage des entsprechenden zuzugebenden Arzneimittels entnommen werden.
Vgl. Fachinformation der medikamentösen Zusätze.
Die parenterale Applikation einer hypotonischen Lösung kann neben Thrombophlebitis auch eine Hämolyse bewirken.
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System) anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.
Aqua ad iniectabilia Fresenius ist hypotonisch. Bei versehentlicher Injektion ohne osmotisch aktive Zusätze besteht die Gefahr einer akuten Hämolyse.
Bei exzessiver Zufuhr kann es zu Hyperhydrationszuständen und Elektrolytstörungen kommen, insbesondere bei eingeschränkter Nierenfunktion.
ATC-Code
V07AB
Wirkungsmechanismus
Lösungs- und Verdünnungsmittel.
Aqua ad iniectabilia Fresenius ist eine sterile Trägerlösung zur Zubereitung von Injektions- und Infusionslösungen.
Pharmakodynamik
Keine Angaben.
Klinische Wirksamkeit
Keine Angaben.
Absorption
Nicht zutreffend.
Distribution
Nicht zutreffend.
Metabolismus
Nicht zutreffend.
Elimination
Nicht zutreffend.
Keine Angaben.
Inkompatibilitäten
Aqua ad iniectabilia Fresenius ist mit den meisten wasserlöslichen Medikamenten und Infusionszusätzen kompatibel.
Die Endkonzentration des medikamentösen Zusatzes und der Einfluss des pH und des Ionengehaltes, v.a. auf die Löslichkeit des Zusatzes sind zu beachten.
Detaillierte Informationen sind der Packungsbeilage des entsprechenden zuzugebenden Arzneimittels zu entnehmen.
Beeinflussung diagnostischer Methoden
Keine.
Haltbarkeit
Aqua ad iniectabilia Fresenius darf nur bis zu dem auf der Packung mit «Exp.» gekennzeichneten Verfalldatum verwendet werden.
Besondere Lagerungshinweise
Nicht einfrieren.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Hinweise für die Handhabung
Angebrochene Lösungen müssen sofort verbraucht werden. Reste müssen verworfen werden.
53'773 (Swissmedic).
Fussnoten zu Anlage 2:, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
2⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 2 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
3⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 6 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
4⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 10 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
5⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 12 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
6⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 15 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
7⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter > 15 Jahre. , Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
8⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 16 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
9⁾Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar, wenn eine der unten genannten Diagnosen der angeborenen erworbenen Blutungskrankheiten vorliegt. Diese Diagnosenliste beschreibt das Zusatzentgelt abschliessend., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Tabellen:, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Hämophilieerkrankungen9, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D66, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D67, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.09, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.1, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.31, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.32, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.38, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.4, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.5, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.1, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.3, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.40, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.41, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.9, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D82.0, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
M31.1, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
P53, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
P60, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
P61.0, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Tabelle:, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Coils, intrakraniell, extrakraniell, spinal, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.72.11, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.72.21, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.28, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Coils, peripher, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.21, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.22, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.99.31, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.24, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.25, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.26, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.27, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.29, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
1 Alle Spitäler müssen im Rahmen der jährlichen Datenerhebung (Detaillieferung) die SwissDRG AG zwingend über die Höhe der in Rechnung gestellten Zusatzentgelte informieren.
2 Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRGs L60 oder L71 nicht möglich.
3 Eine Abrechnung des Zusatzentgeltes ist nur über die in der Anlage zum Fallpauschalenkatalog aufgeführten Dosisklassen möglich.
4 Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 15 Jahre.
5 Dieses Zusatzentgelt darf nicht zusätzlich zur DRG A91Z abgerechnet werden, da in dieser DRG Apheresen die Hauptleistung darstellen. Die Verfahrenskosten der Apheresen sind in dieser DRG bereits vollumfänglich enthalten.
Fresenius Kabi (Schweiz) AG, 6010 Kriens
Juli 2011
Revisions-Historie
Gesuchs ID |
Eingereicht |
genehmigt |
Änderung |
Kürzel |
102626375 |
13.02.2020 19.06.2020
|
06.08.2020 |
Anpassung HMV4 (Formatvorlage) Response Vorbescheid.Gutheissung |
cs |