Wirkstoffe
Isoleucinum, Leucinum, Lysinum ut L-Lysini acetas, Methioninum, Phenylalaninum, Threoninum, Tryptophanum, Valinum, Argininum, Histidinum, Alaninum, Glycinum, Prolinum, Serinum, Tyrosinum, Taurinum.
Hilfsstoffe
Acidum aceticum glaciale, Acidum malicum, Aqua ad iniectabile.
Infusionslösung.
Aminoven 15% enthält:
Wirkstoff |
1 Liter enthält |
500 ml enthalten |
250 ml enthalten |
Isoleucinum |
5.20 g |
2.60 g |
1.30 g |
Leucinum |
8.90 g |
4.45 g |
2.23 g |
Lysinum (ut Lysini acetas) |
11.1 g 15.66 |
5.55 g 7.83 g |
2.78 g 3.92 g |
Methioninum |
3.80 g |
1.90 g |
0.95 g |
Phenylalaninum |
5.50 g |
2.75 g |
1.38 g |
Threoninum |
8.60 g |
4.30 g |
2.15 g |
Tryptophanum |
1.60 g |
0.80 g |
0.40 g |
Valinum |
5.50 g |
2.75 g |
1.38 g |
Argininum |
20.00 g |
10.00 g |
5.00 g |
Histidinum |
7.30 g |
3.65 g |
1.83 g |
Alaninum |
25.00 g |
12.50 g |
6.25 g |
Glycinum |
18.50 g |
9.25 g |
4.63 g |
Prolinum |
17.00 g |
8.50 g |
4.25 g |
Serinum |
9.60 g |
4.80 g |
2.40 g |
Tyrosinum |
0.40 g |
0.20 g |
0.10 g |
Taurinum |
2.00 g |
1.00 g |
0.50 g |
Gesamtaminosäuren: |
150.0 g/l |
||
Gesamtstickstoffgehalt: |
25.7 g/l |
||
Theoret. Osmolarität: |
1505 mosm/l |
||
Titrationsacidität: |
44 mmol NaOH/l |
||
pH Wert: |
5.5–6.3 |
||
Energiewert: |
2520 kJ/l (=600 kcal/l) |
||
Aminosäurenzufuhr als Teil eines parenteralen Ernährungsregimes. In Verbindung mit entsprechender Kohlenhydrat- und/oder Lipid- und Elektrolyt-Zufuhr zur vollständigen parenteralen Ernährung.
Übliche Dosierung
Der tägliche Aminosäurenbedarf hängt vom Körpergewicht und vom Stoffwechselzustand des Patienten ab.
Die maximale tägliche Dosis variiert in Abhängigkeit des klinischen Zustandes des Patienten und kann sich sogar täglich ändern.
Die empfohlene Infusionszeit beträgt mindestens 14 bis zu 24 Stunden, kontinuierlicher Infusion, je nach klinischer Situation des Patienten. Eine Bolus Infusion wird nicht empfohlen.
Die Lösung kann angewendet werden, solange eine parenterale Ernährung erforderlich ist.
Dosierung: 6.7–13.3 ml/kg KG/Tag (≙1.0–2.0 g Aminosäuren/kg KG/Tag).
Maximale Infusionsrate: 0.67 ml/kg KG/Stunde (≙0.1 g Aminosäuren/kg KG/Stunde).
Maximaldosierung: 13.3 ml/kg KG/Tag (≙2.0 g Aminosäuren/kg KG/Tag).
Art der Anwendung
Zur zentralvenösen Verabreichung als kontinuierliche Infusion.
Aufgrund der Osmolarität von 1505 mosm/l sollte Aminoven 15% zentralvenös verabreicht werden. Elektrolyte und Kohlenhydrate bilanziert zugeben oder im Bypass mitinfundieren. Auf die Kompatibilität ist bei der Infusion mehrerer Lösungen in demselben Katheter zu achten.
Spezielle Dosierungsanweisungen
Gleichzeitig mit Aminoven 15% sollten, sofern nicht kontraindiziert, ausreichende Mengen an Fett, Kohlenhydraten, Elektrolyten, Vitaminen und gegebenenfalls Spurenelementen verabreicht werden, damit eine optimale Verwertung der Aminosäuren gewährleistet ist.
Kinder und Jugendliche
Es wurden keine Studien bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Aminoven 15% ist für Kinder kontraindiziert (siehe «Kontraindikationen»).
Für Kinder unter 2 Jahren sollten Aminosäurepräparate verwendet werden, welche in Hinsicht auf den speziellen metabolischen Bedarf in dieser Altersgruppe konzipiert wurden.
Kinder und Jugendliche (2-18 Jahre) sollten Aminoven 5% oder Aminoven 10% erhalten.
Die Verabreichung von Aminoven 15% ist für Kinder kontraindiziert.
Aminosäurenstoffwechselstörungen, Schock, Hypoxie, Niereninsuffizienz ohne Hämodialyse oder Hämofiltrationsbehandlung, fortgeschrittene Leberinsuffizienz, unbehandelte Hyperhydratation, metabolische Azidose, dekompensierte kardiale Insuffizienz.
Serumelektrolyte, Wasserbilanz und Nierenfunktion sind regelmässig zu kontrollieren.
Im Falle einer vorliegenden Hypokaliämie und/oder Hyponatriämie sollte gleichzeitig eine adäquate Menge an Kalium und/oder Natrium verabreicht werden.
Aminosäurenlösungen können einen akuten Folatmangel begünstigen, daher sollte täglich Folsäure gegeben werden.
Vorsicht ist geboten bei der Infusion grösserer Flüssigkeitsmengen bei Patienten mit Herzinsuffizienz.
Die Wahl der periphervenösen bzw. der zentralvenösen Applikation hängt von der Osmolarität der zu infundierenden Mischlösung ab. Die allgemein anerkannte Obergrenze für die periphervenöse Infusion beträgt ca. 800 mosm/l, hängt jedoch auch vom Alter und vom allgemeinen Zustand des Patienten sowie von der Beschaffenheit der peripheren Venen ab.
Strikte aseptische Bedingungen sind einzuhalten, insbesondere beim Setzen eines zentralen Venenkatheters.
Aminoven 15% stellt einen Baustein für die parenterale Ernährung dar. Für eine vollständige parenterale Ernährung ist die zusätzliche Verabreichung adäquater Mengen von Energieträgern (Kohlenhydratlösungen, Fettemulsionen), Elektrolyten, Vitaminen und Spurenelementen erforderlich.
Keine bekannt.
Es liegen keine klinischen Daten mit Anwendung bei Schwangeren vor.
Es liegen keine hinreichenden tierexperimentellen Studien zur Auswirkung auf Schwangerschaft, Embryonalentwicklung, Entwicklung des Föten und/oder die postnatale Entwicklung vor. Das potentielle Risiko für den Menschen ist nicht bekannt. Während der Schwangerschaft/Stillzeit sollte das Medikament nicht angewendet werden, es sei denn es ist klar notwendig.
Nicht zutreffend.
Bei sachgemässer Applikation sind keine Nebenwirkungen bekannt.
Allergische Reaktionen können gegen jeden der Inhaltsstoffe von Aminoven 15% auftreten.
Die unerwünschten Wirkungen sind nach MedDRA-Systemorganklassen und Häufigkeit gemäss folgender Konvention geordnet: sehr selten: <1/10'000; Häufigkeit unbekannt (kann aufgrund der vorliegenden Daten nicht abgeschätzt werden).
Erkrankungen des Immunsystems
Häufigkeit unbekannt: Allergische Reaktionen.
Erkrankungen der Atemwege, des Brustraums und des Mediastinums
Sehr selten: Dyspnoe.
Allgemeine Erkrankungen und Beschwerden am Verabreichungsort
Sehr selten: Schüttelfrost, Fieber.
Die unerwünschten Wirkungen, die bei einer Überdosierung auftreten (siehe unten), sind in der Regel reversibel und bilden sich zurück, wenn die Therapie abgebrochen wird.
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von grosser Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdacht einer neuen oder schwerwiegenden Nebenwirkung über das Online-Portal ElViS (Electronic Vigilance System) anzuzeigen. Informationen dazu finden Sie unter www.swissmedic.ch.
Symptome
Wie mit anderen Aminosäurenlösungen können bei einer Überdosierung von Aminoven 15% oder bei einer Überschreitung der Infusionsrate Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und erhöhter renaler Aminosäurenverlust auftreten.
Behandlung
In solchen Fällen ist die Zufuhr sofort zu stoppen, ggf. mit verringerter Dosierung die Behandlung fortzusetzen und es sind entsprechende therapeutische Massnahmen zu ergreifen.
Eine zu schnelle Infusion kann zu einer Flüssigkeitsüberladung und zu Elektrolytungleichgewicht führen.
Es gibt kein spezifisches Antidot bei einer Überdosierung. Notfallmassnahmen sollten allgemein unterstützende Massnahmen sein mit besonderem Augenmerk auf das respiratorische und kardiovaskuläre System. Engmaschige biochemische Überwachung ist erforderlich, spezifische Abweichungen sollten in geeigneter Weise behandelt werden.
ATC-Code
B05BA01
Wirkungsmechanismus
Aminoven 15% ist eine 15%ige L-Aminosäurenlösung elektrolyt- und kohlenhydratfrei zur parenteralen Ernährung. Sie gewährleistet eine Deckung des Aminosäurenbedarfs bereits bei geringer Zufuhr, eine Verbesserung der Stickstoffbilanz, auch im postoperativen Stress und eine Homöostase der Plasmaaminosäuren.
Aminoven 15% enthält insgesamt 16 verschiedene Aminosäuren: 8 essentielle und 2 semi-essentielle, sowie die 6 nicht essentiellen Aminosäuren L-Alanin, Glycin, L-Prolin, L-Serin, L-Tyrosin und Taurin.
Die endogene Proteinsynthese kann nur aufrechterhalten werden, wenn 20 verschiedene Aminosäuren in der Zelle vorhanden sind. Bekanntlich müssen die 8 essentiellen und 2 semi-essentiellen Aminosäuren dem Körper mit jeder Ernährungsform zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sind selbst die 10 als «nicht-essentiell» eingestuften Aminosäuren, nebst ihrer Versorgung der Zellen mit Amino-Gruppen, je nach Kondition unerlässliche Substrate.
Elektrolyte können dem Bedarf des Patienten entsprechend zugesetzt werden.
Pharmakodynamik
Keine Angaben.
Klinische Wirksamkeit
Keine Angaben.
Absorption
Keine Angaben.
Distribution
Die in Aminoven 15% enthaltenen Aminosäuren gelangen in den Plasmapool der entsprechenden freien Aminosäuren. Vom Intravasculärraum verteilen sie sich im Interstitium und im Intrazellulärraum verschiedener Gewebe.
Die Konzentrationen freier Aminosäuren im Plasma und im Intrazellulärraum werden innerhalb enger Grenzen, abhängig von Alter, Ernährungszustand und pathologischem Zustand des Patienten endogen reguliert.
Bilanzierte Aminosäurenlösungen wie Aminoven 15% verändern den physiologischen Aminosäurenpool essentieller und nicht-essentieller Aminosäuren nicht signifikant, sofern sie kontinuierlich und langsam infundiert werden.
Metabolismus
Nicht zutreffend.
Elimination
Nur ein geringer Anteil der infundierten Aminosäuren wird über die Nieren ausgeschieden. Für die Mehrzahl der Aminosäuren sind Plasma-Halbwertszeiten zwischen 10 und 30 Minuten beobachtet worden.
Kinetik spezieller Patientengruppen
Nur bei deutlich eingeschränkter Regulationsfunktion wichtiger Stoffwechselorgane wie Leber oder Niere, sind charakteristische Änderungen des Aminosäurenpools im Plasma zu erwarten. In solchen Fällen ist gegebenenfalls die Verabreichung speziell zusammengesetzter Aminosäurenlösungen zur Wiederherstellung der Homöostase zu empfehlen.
Präklinische Toxizitätsdaten, die für einzelne Aminosäuren verfügbar sind, sind auf eine Aminosäurenmischung wie Aminoven 15% nicht übertragbar. Mit Aminoven 15% liegen keine regulatorischen Studien zur Sicherheitspharmakologie, Mutagenität, Langzeittoxizität, Karzinogenität sowie Reproduktionstoxizität vor. In Versuchen mit vergleichbaren Aminosäurenlösungen konnten keine toxischen Effekte festgestellt werden.
Inkompatibilitäten
Der Zusatz von Arzneimitteln zu Aminosäurenlösungen sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
Werden Medikamente dennoch zugemischt, so ist auf hygienisch einwandfreies Zuspritzen, gute Durchmischung und vor allem Kompatibilität zu achten.
Auf die Kompatibilität ist bei der Infusion mehrerer Lösungen in demselben Katheter zu achten.
Haltbarkeit
Aminoven 15% darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Besondere Lagerungshinweise
Lösungen mit Zusätzen dürfen nicht gelagert werden.
Dieselben Vorsichtsmassnahmen gelten beim Zumischen anderer Infusionslösungen.
Nicht über 25°C lagern. Nicht einfrieren.
Den Behälter im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
Ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
Hinweise für die Handhabung
Nur verwenden, wenn die Lösung klar, farblos bis leicht gelblich und das Behältnis unbeschädigt ist.
55337 (Swissmedic).
Fussnoten zu Anlage 2:, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
2⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 2 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
3⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 6 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
4⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 10 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
5⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 12 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
6⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 15 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
7⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter > 15 Jahre. , Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
8⁾ Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 16 Jahre., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
9⁾Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar, wenn eine der unten genannten Diagnosen der angeborenen erworbenen Blutungskrankheiten vorliegt. Diese Diagnosenliste beschreibt das Zusatzentgelt abschliessend., Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Tabellen:, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Hämophilieerkrankungen9, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D66, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D67, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.09, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.1, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.31, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.32, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.38, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.4, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D68.5, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.1, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.3, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.40, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.41, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D69.9, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
D82.0, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
M31.1, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
P53, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
P60, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
P61.0, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Tabelle:, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Coils, intrakraniell, extrakraniell, spinal, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.72.11, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.72.21, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.28, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Coils, peripher, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.21, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.22, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.99.31, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.24, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.25, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.26, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.27, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
Z39.79.29, Dosierung 6 mg und mehr, CHF 15332.70
1 Alle Spitäler müssen im Rahmen der jährlichen Datenerhebung (Detaillieferung) die SwissDRG AG zwingend über die Höhe der in Rechnung gestellten Zusatzentgelte informieren.
2 Eine zusätzliche Abrechnung ist im Zusammenhang mit einer Fallpauschale der Basis-DRGs L60 oder L71 nicht möglich.
3 Eine Abrechnung des Zusatzentgeltes ist nur über die in der Anlage zum Fallpauschalenkatalog aufgeführten Dosisklassen möglich.
4 Dieses Zusatzentgelt ist nur abrechenbar für Patienten mit einem Alter < 15 Jahre.
5 Dieses Zusatzentgelt darf nicht zusätzlich zur DRG A91Z abgerechnet werden, da in dieser DRG Apheresen die Hauptleistung darstellen. Die Verfahrenskosten der Apheresen sind in dieser DRG bereits vollumfänglich enthalten.
Fresenius Kabi (Schweiz) AG, 6010 Kriens.
Februar 2026.